Hier haben wir Ihnen unsere Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
In der Regel innerhalb von 7 bis 10 Tagen, in dringenden Fällen auch schneller.
Die von uns vermittelten Betreuungskräfte verfügen mindestens über Basiskenntnisse der deutschen Sprache. Jeweils nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen haben Sie die Wahl von Betreuungskräften mit geringeren Sprachkenntnissen bis hin zu Betreuerinnen bzw. Betreuern, die fließend Deutsch sprechen.
Dies ist für Sie auch von Anfang an ersichtlich, da das Niveau der Sprachkenntnisse im Erhebungsbogen festgelegt wird und in dem zur Verfügung gestellten Profil klar ersichtlich ist. Wir empfehlen auch immer vorab ein Telefonat mit der Betreuungskraft zu führen.
In der Regel bleiben die Betreuungskräfte 2 Monate. Dann wird die Betreuungskraft durch eine Kollegin bzw. einen Kollegen abgelöst. Unser Ziel ist es dabei, feste, sich abwechselnde Teams zu bilden, um eine möglichst hohe Kontinuität sicherzustellen.
Die Betreuungskräfte übernehmen die Grundpflege (Ernährung, Körperpflege, Mobilität) und helfen im Haushalt. Außerdem unterstützen und begleiten Sie den/die Hilfebedürftige/n bei alltäglichen Aktivitäten. Soweit möglich steht dabei die aktivierende Betreuung im Vordergrund – also die Förderung zum Erhalt körperlicher und geistiger Fähigkeiten.
Alle Betreuungskräfte sind Mitarbeiter der ponischen Agenturen und somit sozialversichert. Die polnischen Arbeitgeber erbringt seine Dienstleistung nach den Entsendegesetz.
Jeder Mensch ist anders – und manchmal passen zwei Menschen einfach nicht zusammen. Falls die Chemie zwischen der zu betreuenden Person und dem/der Betreuer/in nicht stimmt, ist zu prüfen ob ein Wechsel vorzunehmen ist. Sollten gravierende Probleme auftauchen, wird die Betreuungskraft schnellst möglichst ausgewechselt. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass beide Parteien oft eine gewisse Zeit brauchen, um sich gegenseitig kennenzulernen.
Die Betreuungskräfte sind Mitarbeiter bei dem jeweiligen osteuropäischen Dienstleistungsunternehmen. Das Unternehmen bezahlt die Steuern, Sozialabgaben und versichert die Mitarbeiter. Die Entsendung nach Deutschland ist über die europäische Dienstleistungsfreiheit geregelt. Seit dem Beitritt Polens und anderer osteuropäischer Länder zur EU am 01.05.2004 in Verbindung mit dem Freizügigkeitsgesetz vom 01.01.2005 können polnische Unternehmen gem. Art. 18 EGV, ihre Angestellten (osteuropäische Staatsangehörige), in Verbindung mit der A1 Bescheinigung, visumsfrei nach Deutschland entsenden.
Der/die Betreuer/in bleibt am Einsatzort, besucht die Patientin/den Patienten im Krankenhaus und kümmert sich um sie/ihn. Der Vertrag läuft weiter, bei langanhaltendem Krankenhausaufenthalt besteht die Möglichkeit den Vertrag vereinbarungsgemäß zu kündigen bzw. ruhen zu lassen.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner organisieren wir den Transport des/der Betreuer/in von Polen zu dem nächstgelegenen überregionalen Busbahnhof. Auf Wunsch organisieren wir auch den Transfer vom Busbahnhof zu Ihnen nach Hause.
Die vereinbarte monatliche Vergütung, zzgl. Reisekosten, Die Reisekosten liegen aktuell zwischen 100,-- und 140,-- Euro. Startet eine Haushaltshilfe im Laufe
eines Monats, wird die monatliche Vergütung anteilmäßig berechnet.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen ihrer Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit und der eingeschränkten Alltagskompetenz („Pflegestufe“). Gerne informieren wir Sie hierzu näher.
Ein separates Zimmer evtl. mit Fernseher. Kost und Logis im Rahmen des Vertrages.
Wird der/die Betreuer/in krank, ist sofort der ask senioren-home-service zu benachrichtigen, damit schnellstmöglich eine Ersatzkraft organisiert werden kann.
Bei allen Fragen oder Wünschen stehen wir, der ask senioren-home-service, Ihnen vor Ort jederzeit zur Verfügung.
10 Gründe, die für uns als Partner in der 24-Stunden-Pflege sprechen