Pflegegeld

 

Informationen zu Pflegegrade, Pflegegeld, Zuschüssen

 

Pflegegrade:

 

Um eingestuft zu werden, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Danach erstellt der Medizinische Dienst (MDK) nach einem Besuch bei Ihnen ein Gutachten. Aufgrund des aus dem Gutachten hervorgehenden Pflegeaufwandes wird Ihnen ein Pflegegrad zugeordnet.

 

Die wichtigsten Gesichtspunkte für die Pflegegrade in Kürze:

 

1. Mobilität

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

4. Selbstversorgung

5. Bewältigungen von und selbständiger Umgang mit krankheits-

    oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

 

Es gibt fünf Pflegegrade:

 

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit

                      besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

 

Pflegegeld:

 

Pflegegrad 2 :    316,- Euro

Pflegegrad 3 :    545,- Euro 

Pflegegrad 4 :    728,- Euro 

Pflegegrad 5:     901,- Euro

 

 

Verhinderungspflege:

 

Bei Urlaub oder Erkrankung eines pflegenden Angehörigen, kann eine Ersatzkraft bis zu 42 Tage und 1.612.- €  jährlich von der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Für diesen Anspruch muss die Pflegestufe mindestens seit 6 Monaten bestehen.

 

Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806,-- Euro) für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Verhinderungspflege kann dadurch auf max. 2.418,-- Euro ausgeweitet werden. 

 

 

Pflegesachleistung:

 

Wird die Pflege durch ambulante Pflegedienste erbracht, so wird die erbrachte Leistung direkt mit der Pflegekasse  als Pflegesachleistung verrechnet. Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich.

 

Pflegegrad 2:    bis zu    689,-- Euro

Pflegegrad 3:    bis zu 1.298,-- Euro

Pflegegrad 4:    bis zu 1.612,-- Euro

Pflegegrad 5:    bis zu 1.995,-- Euro

 

Häuslicher Umbau:

 

Die Kasse zahlt je nach Voraussetzungen für den häuslichen Umbau bis zu 4.000,- Euro pro Maßnahme.

 

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