Informationen zu Pflegegrade, Pflegegeld, Zuschüssen
Pflegegrade:
Um eingestuft zu werden, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Danach erstellt der Medizinische Dienst (MDK) nach einem Besuch bei Ihnen ein Gutachten. Aufgrund des aus dem Gutachten hervorgehenden Pflegeaufwandes wird Ihnen ein Pflegegrad zugeordnet.
Die wichtigsten Gesichtspunkte für die Pflegegrade in Kürze:
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigungen von und selbständiger Umgang mit krankheits-
oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Es gibt fünf Pflegegrade:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit
besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegegeld:
Pflegegrad 2 : 316,- Euro
Pflegegrad 3 : 545,- Euro
Pflegegrad 4 : 728,- Euro
Pflegegrad 5: 901,- Euro
Verhinderungspflege:
Bei Urlaub oder Erkrankung eines pflegenden Angehörigen, kann eine Ersatzkraft bis zu 42 Tage und 1.612.- € jährlich von der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Für diesen Anspruch muss die Pflegestufe mindestens seit 6 Monaten bestehen.
Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806,-- Euro) für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Verhinderungspflege kann dadurch auf max. 2.418,-- Euro ausgeweitet werden.
Pflegesachleistung:
Wird die Pflege durch ambulante Pflegedienste erbracht, so wird die erbrachte Leistung direkt mit der Pflegekasse als Pflegesachleistung verrechnet. Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich.
Pflegegrad 2: bis zu 689,-- Euro
Pflegegrad 3: bis zu 1.298,-- Euro
Pflegegrad 4: bis zu 1.612,-- Euro
Pflegegrad 5: bis zu 1.995,-- Euro
Häuslicher Umbau:
Die Kasse zahlt je nach Voraussetzungen für den häuslichen Umbau bis zu 4.000,- Euro pro Maßnahme.